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Gelöste Frage von kindliche_kaiserin

Wechselbonus Strom: Wann genau zahlen Stromanbieter?



Der Wechselbonus ist ja im Grunde einer der wenigen Anreitze, den Stromanbieter regelmäßig zu wechseln (neben die Beachtung von Öko-Strom).

Die meisten Stromanbieter bieten ihn nach 12 Monaten an. Da die meisten Verträge aber über genau 1 Jahr laufen, wird der Bonus nach Auslegung der Anbieter aber erst im zweiten Vertragsjahr fällig.

Stromanbieter wie FlexStrom legen ihre AGB z.B. so aus, dass der Bonus bei Kündigung im ersten Jahr nicht gezahlt wird. Man muss also zwei Jahre bei dem Anbieter bleiben, um in den Genuss des Neukunden-Bonus zu kommen, wodurch sich dieser aber eigentlich halbiert.

Meine Frage:
Gibt es eine Seite, auf der die Stromanbieter aufgelistet sind, die ihre AGB im Sinne der Kunden auslegen und den Bonus auch dann zahlen, wenn sie im 1. Vertragsjahr kündigen?
b.z.w. Vor welchen Anbieter sollte man sich hüten, wenn man auf die Bonuszahlung im ersten Jahr wert legt?


gestellt vor 533 Tagen

Beitrag wurde vom User editiert am 03.01.2012


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rosen_in_dosen: Eine Seite die klar aufschlüsselt, welcher Anbieter den Wechselbonus zahlt, gibt es nicht.

Rechtlich ist theoretisch alles ziemlich klar: Dein Strombezug innerhalb eines Jahres oder wie in den AGB von Stromanbietern häufig beschrieben als "nach 12 Monaten Bezug" endet direkt mit dem letzten Vertragstag. Hast du also bereits am nächsten tag einen neuen Anbieter steht dir der Bonus trotzdem zu.

Leider versuchen einige schwarze Schafe auf dem Strom-Anbieter Markt die Kunden vorsätzlich darüber hinweg zu täuschen, dass ihnen der Bonus zusteht.

Die von dir genannten FlexStrom gehören dazu und gehören schon mal auf die Blacklist. Selbst Verifox hat diesen Anbieter bereits aus seinem Stromvergleich herausgezogen bzw. deren Bonus wird nicht länger im Vergleich mitberechnet, obwohl sie ihn weiterhin als Jahres-Bonus anbieten. FlexStrom sind aber bei weitem nicht die einzigen, die den Bonus gerne mal unbegründet nicht zahlen.

Was eigentlich schade an der Sache ist:
Selbst wenn man mal so klug ist, sich vorher die AGB durchzulesen, kann man nicht mit 100% Sicherheit sagen, was einem eigentlich zusteht.

Ich bin zwar ein großer Befürworter von selbständigen Denken - in diesem Fall erwartet ich aber mehr Eingriff seitens des Staates.

vor 1 Jahr
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knuneu:

In den nächsten Tagen bekomme ich von Stromio meine Abrechnung für 2011.
Dabei wird dann mein Bonus verrechnet und die neuen Abschlagszahlungen für 2012 bekannt gegeben. Dann weiß ich mehr und ich werde das Ergebnis hier mitteilen!
Hätte ich aber vor Ablauf des ersten Jahres gekündigt, wäre der Bonus weggefallen. Deshalb wird der auch nicht auf die vorhergezahlten Abschläge für 2011 angerechnet, sondern erst nach einem Jahr - wie jetzt - verrechnet.
Ist schon clever gemacht!
Ich bin aber mal gespannt wie dann die neuen Abschlagszahlungen sein werden? Wahrscheinlich wird der Bonus dann über 12 Monate verteilt abgezogen, sonst hätte ich ja die ersten Monate 2012 nichts zu zahlen.
Demnächst also mehr davon.

Im Februar habe ich einen Bonus von fast 280,- Euro zurück bekommen und kann ab sofort meinen Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen kündigen.

Fazit: Für mich hat sich der Wechsel auf jeden Fall gelohnt. Jeder sollte aber selbst überprüfen, ob es für ihn auch rentabel wäre.


vor 1 Jahr

Beitrag wurde vom User editiert am 29.02.2012

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pfeffersteak:

FlexStrom ist anscheinend bereits gerichtlich dazu aufgefordert wurden, den Wechselbonus auch an diejenigen auszahlen, die nach einem Jahr gekündight haben. Begründung: Die Zahlungsausnahme gehe nach Auffassung der Richter nicht unmissverständlich aus den AGB hervor.

Flexstrom hat allerdings Berufung eingelegt.

Von daher würde ich erst mal sagen:
Die Texte in den AGB fast aller Stromanbieter (benutzen alles fast identische Texte zum Wechselbonus) sind nach wie vor nicht eindeutig und reine Auslegungssache.

Die einzige Möglichkeit sich zu vergewissern ist: auf Bewertungsportalen schauen, wie es anderen Kunden bei dem jeweiligen Anbieter ergangen ist.

Eine Blacklist aufzustellen fänd ich aber auch schon mal einen guten Ansatz!

vor 1 Jahr

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kollek:

Da es offensichtlich immer wieder Probleme mit Boni und deren Abrechnung gibt (Versorger ist Insolvent) hier ein Gedanke um mit den bestehenden Strompreis im privaten oder gewerblichen Bereich zu vergleichen incl. der der EEG-Erhöhung ab 01.01.2013:

- Care-Ökostrom-Privat 0,1990 pro kWh (Arbeitspreis) plus 6,99 monatlicher Grundgebühr (Grundpreis)

- Care-Ökostrom-Gewerbe 0,1950 pro kWh (Arbeitspreis) plus 7,99 monatlicher Grundgebühr (Grundpreis)

Alle Preise verstehen sich in Euro und als Endpreise (brutto) inkl. Steuern und Abgaben. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

Einige mir wichtig erscheinenden Details (in den anzufordernden AGB farblich kenntlich gemacht)

Kündigung

- 6 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats (normal sind drei Monate zum Ablauf den Sie in den AVB oder auf der Jahresabrechnung finden).

Keinen

- Neukunden- oder Sofortbonus oder Energiesparprämie

- Paketkauf bei dem Sie, wenn mehr Strom verbraucht wird, teuer nachzahlen müssen

- jährliche Vorauszahlung (wie z. B. bei TelDaFax)

- Laufzeitbindung von .... (6 Wochen Kündigung)

Was ist zu tun?

- Mit der vorhandenen Stromrechnung Grund- und Arbeitspreis vergleichen und dann entscheiden, ob ein Wechsel sinnvoll sein könnte.

- Den anzufordernden Antrag ergänzen und mit Bilde des Stromzählers per Fax oder Mail (energy-markt@t-online.de) zurücksenden.

- Der Vorvertrag wird dann gekündigt.

Bei Fragen und zur Anforderung von Auftrag und Bedingungen ein Mail senden an energy-markt@t-online.de. Von dort gibt es weitere Informationen.

Übrigens - Care-Energy hat den ersten Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte (http://www.presseportal.d e/pm/80959/231551...s/rss)

vor 6 Monaten

Beitrag wurde vom User editiert am 01.01.2013

Quelle: http://www.care-energy.d e